Estrich
Estrich ist nicht gleich Estrich
Auch „schwimmender“ Estrich genannt, wird über einer Dämmschicht eingebaut. Dieser hat keine unmittelbare Verbindung zu den angrenzenden Bauteilen, er „schwimmt“ sozusagen. Die „schwimmende“ Estrichkonstruktion muss sowohl die Anforderungen an den Schallschutz, als auch des Wärmeschutzes zu erfüllen.
Durch den Einbau eines „schwimmenden“ Estrichs wird die Trittschall- und Wärmedämmung erheblich verbessert. „Schwimmende“ Estriche dienen als Lastverteilungsschicht über den Dämmstoffen. Sie müssen evtl. vorhandene Unebenheiten im Untergrund ausgleichen, eine ebene und geschlossene Oberfläche aufweisen und dienen als Untergrund für die Aufnahme von Bodenbelägen jeglicher Art. Die Dämmstoffe können je nach Anforderung ein- oder mehrlagig ausgeführt werden und aus einer Kombination aus Trittschall- und Wärmedämmung bestehen.
Bei Rohrleitungen auf der Rohdecke ist vor dem Einbau der Dämmschicht zunächst ein Rohrhöhenausgleich vorzunehmen, welcher im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweist, damit keine Schallbrücken entstehen und Rissbildung im Estrich vermieden wird.
Die Dämmschichten bestehen aus Dämmstoffplatten, welche aus Schaumkunststoff wie Polystyrol, Polyurethan oder aus mineralischen Fasern hergestellt werden. Die Dämmstoffplatten sind mit versetzten Fugen einzubauen. Zur Verhinderung von Einspannungen des Estrichs und Schallübertragungen werden alle aufgehenden Bauteile durch einen mind. 8mm dicken Randstreifen getrennt. Als Dämmschichtabdeckung kommen möglichst ungefaltete PE-Folien zum Einsatz.
Die Dicke des Estrichs richtet sich nach den Verkehrslasten, der Estrichfestigkeit, den Dämmstoffdicken und deren Zusammendrückbarkeit, sowie nach der Art des Oberbelags. Die Mindestdicke bewegt sich zwischen 40 mm und 50 mm.
Ist ein Estrich der mittels eines Haftvermittlers im Verbund unmittelbar auf den tragenden Untergrund (Beton) aufgebracht wird. Er kann als Nutzboden in Räumen ohne Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchteschutz z.B.: in Kellerräumen, Garagen, Abstellräumen etc. zum Einsatz kommen.
Zur Verbesserung der Pflegeeigenschaften empfiehlt sich ein Oberflächenschutz z.B.: durch eine Versiegelung. Die Einbaudecken des Verbundestrichs liegen je nach Nutzungszweck und Korngröße des Zuschlags zwischen 20 mm und 70 mm.
Der Verbundestrich wird nach verwendetem Bindemittel, Festigkeitsklasse, der Estrichkonstruktion und der Dicke bezeichnet.
Dieser Estrich ist durch eine Zwischenlage vom Untergrund getrennt. Er kann wie der Verbundestrich unmittelbar als Boden genutzt oder mit einem Oberbelag versehen werden. Der Estrich auf Trennschicht wird z.B.: in Heiz-, Wasch-und Trockenräumen eingebaut oder wenn eine Verlegung im Verbund mangels nicht ausreichender Haftzugfestigkeit des Untergrundes oder Rissen im Untergrund ausscheidet.
Als Trennschicht werden Polyethylenfolien oder Bitumenpapier stets 2-lagig verwendet. Durch die 2-lagige Verlegung der Trennschicht wird die Entkopplung des Estrichs vom Untergrund gesichert, sowie eine spannungsfreie Bewegung auf der Unterlage ermöglicht. Um Einspannungen zu vermeiden, wird an allen aufgehenden Bauteilen wie Wände, Stützen usw. ein mind. 5mm dicker Randstreifen angebracht.
Die Mindestdicke des Estrichs auf Trennschicht beträgt je nach Bindemittel zwischen 30 und 45 mm.
Ein Heizestrich ist ein schwimmender Estrich, der zur Aufnahme von Heizelementen für die Raumheizung, sowie der Wärmespeicherung dient.
Man unterscheidet die Heizestriche je nach Lage der Heizelemente in 3 Bauarten (A-B-C in Skizze): Der Heizestrich muss die gleichen Anforderungen wie der schwimmende Estrich aufweisen. Die Estrichdicke richtet sich nach der Heizungsbauart, wobei eine Überdeckung der Heizelemente je nach Estrichart und Güte von mind. 40 mm bis 50 mm erforderlich ist.